B 1300 / 1301 – Überprüfung
Objektsicherheitsprüfung nach Ö-Norm für Wohn – bzw. Nichtwohngebäude (zerstörungsfrei)
Die Gefahrenbeurteilung einer Immobilie soll nicht nur vor körperlichen Schäden schützen, sondern ist ein wichtiges Instrument zur Haftungsabwehr von Hausverwaltungen und Eigentümern im Schadensfall.
Lt. Norm haften Eigentümer bzw. Betreiber (und damit im weiteren Sinne Hausverwaltungen) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen.
Hiermit können einerseits Schäden gemeint sein, wie z. b: abgebrochene Stufenvorderkanten oder Setzungen in Gehwegen, die zu Stolpergefahren werden oder auch grobe Abweichungen zu bestehenden Richtlinien wie z. b. der OIB 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit von Gebäuden).
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Unsere jahrelange Erfahrung in der Baukoordination und damit auch in der technischen Gebäudesicherung prädestinieren uns zu einem versierten Partner für die empfohlene regelmässige Überprüfung Ihrer Immobilie.
Mit Maßhaltigkeit und Sensibilität für die Relation zwischen der Gefährdung, der Nutzerstruktur und den gesetzlichen Anforderungen führen wir eine seriöse und auskömmliche Überprüfung durch und erstellen eine übersichtliche Handlungsempfehlung für Ihre Immobilie.
Die Preisgestaltung setzt sich aus einem Sockelbetrag je nach Gefährdungspotential und dem tatsächlichen Aufwand zusammen.
Für Ihr persönliches Angebot und weiterführende Informationen freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Lt. Norm haften Eigentümer bzw. Betreiber (und damit im weiteren Sinne Hausverwaltungen) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen.
Hiermit können einerseits Schäden gemeint sein, wie z. b: abgebrochene Stufenvorderkanten oder Setzungen in Gehwegen, die zu Stolpergefahren werden oder auch grobe Abweichungen zu bestehenden Richtlinien wie z. b. der OIB 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit von Gebäuden).
Beispiel 1:
- Ein Mieter einer Wohnanlage läuft wegen einer defekten Allgemeinbeleuchtung im Hausgang gegen dort gelagerte Fahrräder und bricht sich den Arm.
- defekte Beleuchtung nicht repariert
- Gestattung des Abstellens von Fahrrädern im Gang (Aushang des Verbotes fehlte)
- Schadenersatz an Mieter über Auslagen (Rettungseinsatz, Untersuchungs- und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall-Entschädigung, ggfs. erforderliche Rehabilitations-Kosten….)
Beispiel 2:
- In einer mehrgeschossigeren Wohnanlage funktionieren die lt. Feuerpolizei geforderten Brandschutztüren hinsichtlich ihrer Eigenschaften nicht (Türen schlagen gegen die Fluchtrichtung auf, sind zudem mangelhaft eingestellt und schließen nicht richtig)
- Im Brandfall verraucht das gesamte Stiegenhaus, die Nutzer können den Fluchtweg nicht betreten bzw. laufen gegen die Fluchttüren und verletzen sich
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren
- Nichtbehebung von falschen Bau-Ausführungen lt. OIB
- Schadenersatz an Mieter über Auslagen (Rettungseinsatz, Untersuchungs- und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall-Entschädigung, ggfs. erforderliche Rehabilitations-Kosten….)
- Abbruchkosten und Neuerrichtung des Gebäudes
Unsere jahrelange Erfahrung in der Baukoordination und damit auch in der technischen Gebäudesicherung prädestinieren uns zu einem versierten Partner für die empfohlene regelmässige Überprüfung Ihrer Immobilie.
Mit Maßhaltigkeit und Sensibilität für die Relation zwischen der Gefährdung, der Nutzerstruktur und den gesetzlichen Anforderungen führen wir eine seriöse und auskömmliche Überprüfung durch und erstellen eine übersichtliche Handlungsempfehlung für Ihre Immobilie.
Die Preisgestaltung setzt sich aus einem Sockelbetrag je nach Gefährdungspotential und dem tatsächlichen Aufwand zusammen.
Für Ihr persönliches Angebot und weiterführende Informationen freuen wir uns auf Ihre Anfrage!